Knapp vier Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines ist ein zweiter Tatverdächtiger gefasst worden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wurde der ukrainische Staatsbürger Wolodymyr Z. am Mittwochmorgen in der kroatischen Küstenstadt Pula festgenommen. Bei dem Mann handelt es sich demnach um einen ausgebildeten Taucher. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls, Deutschland strebt seine Auslieferung an. Die kroatische Polizei bestätigte einen Zugriff „in einer touristischen Einrichtung im Raum Pula“, arbeitete aber zunächst noch daran, die Identität des Festgenommenen zweifelsfrei zu bestätigen.
- Der ukrainische Taucher Wolodymyr Z. wurde in Pula auf einen Europäischen Haftbefehl hin festgenommen.
- Ihm wird unter anderem das gemeinschaftliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen.
- Er soll zu der Gruppe um den mutmaßlichen Anführer Serhii K. gehört haben, gegen den bereits Anklage erhoben wurde.
Die Ermittler verdächtigen Z. des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Zerstörung von Bauwerken. Nach seiner Überstellung nach Deutschland soll er einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums begrüßte den Zugriff: „Wir freuen uns, dass der Generalbundesanwalt Fortschritte macht bei diesen Ermittlungen.“ Es sei wichtig, dass die Sprengung der Pipelines aufgeklärt werde.
Polen hatte die Auslieferung zuvor verweigert
Für Z. ist es nicht die erste Festnahme in dem Fall. Bereits im September 2025 war er in Polen gefasst worden. Das zuständige Warschauer Gericht lehnte eine Auslieferung jedoch ab und wertete eine mögliche Zerstörung russischer Infrastruktur im Auftrag der Ukraine als militärische Handlung in einem Verteidigungskrieg, nicht als strafbare Sabotage. Zudem zweifelte es die deutsche Zuständigkeit an, weil die Sprengungen in internationalen Gewässern stattfanden. Anschließend kam der Ukrainer wieder frei.
Deutsche Gerichte sehen den Fall dagegen in ihrer Zuständigkeit, weil die beschädigten Leitungen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern enden und der Anschlag die deutsche Energiesicherheit betraf.
Eine Gruppe von Tauchern auf einer gemieteten Segeljacht
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft gehörte Z. zu einer Gruppe, die im September 2022 Sprengsätze an den Gasleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 anbrachte. Die Gruppe soll aus mehreren Berufstauchern, einem Bootsführer und einem Sprengstoffexperten bestanden haben. Für die Aktion nutzten die Beteiligten den Ermittlern zufolge eine hochseetaugliche Segeljacht, die mithilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem Unternehmen in Rostock gemietet worden sein soll. Mit dem Boot transportierten sie demnach größere Mengen Hochleistungssprengstoff bis in die Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm, wo die Taucher die Sprengsätze mit Zeitzündern am Meeresgrund befestigt hätten.
Am 26. September 2022 kam es zu mehreren Explosionen, die beide Leitungen schwer beschädigten.
Gas floss zu diesem Zeitpunkt durch keine der Pipelines: Russland hatte die Lieferungen über Nord Stream 1 wenige Wochen zuvor gestoppt, Nord Stream 2 war nie kommerziell in Betrieb gegangen. Dennoch standen die Leitungen unter hohem Druck mit Erdgas gefüllt, das nach den Explosionen weithin sichtbare Verwirbelungen an der Meeresoberfläche verursachte.
Ein heikler Fall für Berlin und Kiew
Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass die Anschläge im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine geplant wurden – mit dem Ziel, Russland dauerhaft Einnahmen aus dem Gasgeschäft und damit Mittel zur Finanzierung seines Krieges zu entziehen. Diese Annahme ist auch Teil der Anklage gegen den mutmaßlichen Anführer Serhii K., einen früheren ukrainischen Offizier. Er war im August 2025 in Italien festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert worden; die Bundesanwaltschaft klagte ihn Ende Juni an. K. bestreitet jede Beteiligung.
Kiew weist die Vorwürfe zurück. Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft erklärte, es gebe keine Hinweise auf eine Beteiligung staatlicher Stellen, und schlug die Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe mit Deutschland vor. Präsident Wolodymyr Selenskyj erklärte, seine Regierung habe von keinem Plan zur Sprengung der Pipelines gewusst. Der Fall gilt als politisch heikel, da Berlin die Ukraine im Krieg gegen Russland nachdrücklich unterstützt; deutsche Regierungsvertreter verweisen auf die Unabhängigkeit der Justiz.
Sollte Deutschland den Fall trotz seiner politischen Brisanz weiter juristisch verfolgen – oder überwiegen die Bündnisinteressen mit der Ukraine? Schreiben Sie uns Ihre Einschätzung.































