Rob Reiner zählt zu den bekanntesten Namen Hollywoods: Der Regisseur und Schauspieler gilt als Macher populärer Filmklassiker, seine Frau Michele Singer Reiner arbeitete als Fotografin und Produzentin. Nun steht der gemeinsame Sohn Nick Reiner im Zentrum eines Verfahrens um den gewaltsamen Tod des Ehepaars. Der 32-Jährige, der des Mordes an seinen Eltern beschuldigt wird, wollte auf einen von den Eltern eingerichteten Treuhandfonds von mehr als 1,5 Millionen Dollar (rund 1,4 Millionen Euro) zugreifen, um seine Verteidigung zu finanzieren. Die Treuhänder haben diesen Antrag nun abgelehnt.
- Nick Reiner, 32, ist wegen Mordes an seinen Eltern Rob und Michele Singer Reiner angeklagt und plädierte auf nicht schuldig.
- Sein Antrag auf Zugriff auf einen Treuhandfonds von über 1,5 Millionen Dollar wurde von den Treuhändern blockiert.
- Grundlage ist das kalifornische »Slayer Statute«, das Tätern das Erbe ihrer Opfer verwehrt.
Reiner hatte im Juni bei einem kalifornischen Nachlassgericht beantragt, einen Teil des Fonds nutzen zu dürfen. Nach eigener Darstellung richteten seine Eltern das Vermögen 1993 nach seiner Geburt in seinem Namen ein. Mit dem Geld wollte er den prominenten Strafverteidiger Alan Jackson erneut engagieren, der die Verteidigung im Januar niedergelegt hatte. Danach war ihm ein Pflichtverteidiger zugewiesen worden.
Ein Gesetz soll Täter vom Erbe ausschließen
Wie die »New York Times« berichtet, sprachen sich die Treuhänder in Anfang August eingereichten Gerichtsunterlagen gegen den Antrag aus. Sie berufen sich auf das kalifornische »Slayer Statute«. Dieses Gesetz verhindert, dass eine Person, die den Erblasser »vorsätzlich und in krimineller Absicht« tötet, aus dessen Testament oder Treuhandfonds erbt – gleich ob Eigentum, Anteil oder sonstiger Vorteil.
Der Rechtsgedanke dahinter ist alt und in vielen Rechtsordnungen verbreitet: Niemand soll aus einer von ihm begangenen Tötung einen Vermögensvorteil ziehen. In den USA existieren solche »slayer rules« in zahlreichen Bundesstaaten, um zu verhindern, dass ein Täter am Nachlass des Opfers profitiert.
»Kalifornien hat keine Ausnahme erlassen, die es erlauben würde, das Erbe eines Täters zur Deckung von Strafverteidigungskosten zu verwenden«, schrieb Lauriann Wright, eine Anwältin der Berufstreuhänderin Jodi Pais Montgomery. Die Mittel würden nach dem Gesetz an Reiners Geschwister Romy und Jake übergehen. Zwar gelte für Reiner die Unschuldsvermutung, doch eine Freigabe der Gelder wäre jetzt »unumkehrbar«.
Verteidigung hält das Gesetz für nicht anwendbar
Reiners Anwältin Anita P. Wu wies zurück, dass das Gesetz in diesem Fall greife. »Das ›Slayer Statute‹ erfordert eine Feststellung, keine bloße Anschuldigung«, erklärte sie. »Nick gilt als unschuldig und wurde in keiner Sache verurteilt.«
Der juristische Kern des Streits lautet damit: Reicht eine Anklage aus, um jemanden vorsorglich vom Erbe auszuschließen – oder braucht es dafür eine rechtskräftige Verurteilung?
Für den Angeklagten hat die Entscheidung praktische Folgen. Ohne Zugriff auf das Vermögen kann er den von ihm gewünschten Wahlverteidiger vorerst nicht bezahlen und bleibt auf den zugewiesenen Pflichtverteidiger angewiesen. In seinem Antrag hatte Reiner erklärt, ein Teil des Fonds hätte an seinem 30. Geburtstag ausgezahlt werden sollen, der Rest mit 35 Jahren. Eine Auszahlung zu seinem 30. Geburtstag im Jahr 2023 habe er nach eigener Aussage nie erhalten.
Der Fall und die kommenden Termine
Rob Reiner und Michele Singer Reiner wurden am 14. Dezember in ihrem Haus im Stadtteil Brentwood in Los Angeles erstochen. Nick Reiner wurde wenige Stunden später festgenommen. Im Juli klagte ihn eine Grand Jury wegen Mordes an; auf die ursprünglichen wie auch auf zusätzlich erhobene Vorwürfe plädierte er auf nicht schuldig. Er befindet sich in Los Angeles in Haft.
Eine Anhörung im Streit um den Treuhandfonds ist für Montag angesetzt. Reiners nächster Gerichtstermin im Strafverfahren steht für den 15. September an.
Sollte jemand, der einer Tat lediglich beschuldigt ist, das Vermögen der mutmaßlichen Opfer für seine Verteidigung nutzen dürfen – oder überwiegt das Prinzip, dass niemand vom eigenen Verbrechen profitieren soll? Teilen Sie Ihre Sicht in den Kommentaren.































