Als Sängerin, Schauspielerin in der Serie „Only Murders in the Building“ und Unternehmerin zählt Selena Gomez zu den bekanntesten Prominenten der USA. 2021 gründete sie gemeinsam mit ihrer Mutter Mandy Teefey und der damaligen Geschäftspartnerin Daniella Pierson das Start-up Wondermind, das sich dem Thema mentale Gesundheit widmen und Nutzern helfen sollte, ihre sogenannte „mentale Fitness“ zu stärken. Genau um dieses Unternehmen dreht sich nun ein juristischer Streit: Investoren haben Gomez, Teefey und Pierson diese Woche vor einem US-Bundesgericht verklagt und werfen ihnen unter anderem Betrug vor. Gomez‘ Anwalt weist die Anschuldigungen entschieden zurück.
- Zwei Investmentgesellschaften verklagen Selena Gomez, ihre Mutter und die Ex-Partnerin Daniella Pierson.
- Die Kläger geben an, rund 1,2 Millionen US-Dollar (etwa 1,1 Millionen Euro) in Wondermind investiert zu haben.
- Gomez‘ Anwalt bezeichnet die Vorwürfe als „völlig haltlos“ und kündigt einen Antrag auf Abweisung der Klage an.
Die Anwälte kündigen entschiedene Gegenwehr an
Für Gomez äußerte sich ihr Prozessanwalt Mathew S. Rosengart gegenüber dem US-Magazin „People“. „Die Vorwürfe, Selena Gomez habe in irgendeiner Weise Betrug oder ein anderes Fehlverhalten begangen, sind sowohl in faktischer als auch in rechtlicher Hinsicht völlig haltlos“, erklärte er. Man werde sich gegen die „falschen Anschuldigungen“ energisch verteidigen und einen Antrag auf Abweisung der „haltlosen Ansprüche“ einreichen.
Was die Investoren dem Trio konkret vorwerfen
Die Klage wurde am Donnerstag vor einem Bundesgericht im US-Bundesstaat Delaware eingereicht. Kläger sind zwei Unternehmen, die nach eigenen Angaben rund 1,2 Millionen US-Dollar in Wondermind gesteckt haben. Sie werfen den drei Gründerinnen vor, Investoren über die Infrastruktur, die Führungsstruktur und die wirtschaftlichen Aussichten des Unternehmens getäuscht zu haben.
Laut der Klageschrift sei Gomez vertraglich als „Head of Marketing“ verpflichtet gewesen, den Aufbau des Unternehmens aktiv voranzutreiben, habe diese Vereinbarung jedoch „ignoriert“. Angekündigte Partnerschaften – unter anderem mit Fidelity und J.P. Morgan, über die Wondermind Angebote für die Mitarbeiter dieser Firmen bereitstellen sollte – hätten laut Klage nie existiert. Auch eine versprochene App, prominente Fotostrecken und Werbedeals seien nicht zustande gekommen.
„Die Partnerschaften existierten nicht. Die Initiativen wurden nie umgesetzt. Die App wurde nie gebaut“, heißt es in der Klageschrift.
Drei Jahre lang, während das Unternehmen still zusammengebrochen sei, habe keine der Gründerinnen, Verantwortlichen oder Direktorinnen die Investoren informiert, deren Geld den Niedergang finanziert habe. Rechtlich stützen sich die Kläger unter anderem auf den Vorwurf des Wertpapierbetrugs (securities fraud), des Betrugs nach Common Law sowie des Vertragsbruchs. Gefordert werden die Rückabwicklung des Investmentvertrags sowie Schadenersatz.
Gomez soll selbst Millionen investiert haben
Aus dem Umfeld der Sängerin wird die Darstellung zurückgewiesen. Eine Quelle hatte bereits im vergangenen Jahr gegenüber „People“ erklärt, Gomez habe selbst Millionen in Wondermind investiert – auch noch, nachdem sie von den finanziellen Schwierigkeiten erfahren habe. In das Tagesgeschäft sei sie hingegen nicht eingebunden gewesen.
Auch Pierson bestreitet die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Sie „weist die Anschuldigungen kategorisch zurück“ und begrüße die Gelegenheit, konkrete Unterlagen und Finanzdaten vorzulegen, die die Fakten belegten, wie ihre Vertretung mitteilte. Sie habe eigenes Geld in das Unternehmen gesteckt, kein Gehalt bezogen und niemals Investorengelder für private Ausgaben verwendet. Teefey hat sich bislang nicht öffentlich zu der Klage geäußert.
Vorausgegangene Berichte über interne Probleme
Die Klage folgt auf Berichte über interne Turbulenzen bei Wondermind. Nach Angaben der Investoren erfuhren sie erst durch eine Veröffentlichung des Magazins „The Cut“ im Jahr 2025 von der finanziellen und organisatorischen Schieflage des Unternehmens. Der Bericht schilderte demnach, dass Gomez versucht habe, sich von der Firma zu distanzieren, und beschrieb die konfliktreiche Entlassung von Geschäftsführerin Pierson.
Für einen deutschsprachigen Leser zeigt der Fall exemplarisch, wie eng prominente Namen und Start-up-Finanzierung inzwischen verknüpft sind – und welche rechtlichen Risiken entstehen, wenn große Versprechen und tatsächliche Geschäftsentwicklung auseinanderfallen. Ob die Klage überhaupt inhaltlich verhandelt wird, ist derzeit offen: Gomez‘ Anwalt hat bereits angekündigt, die Abweisung der gegen seine Mandantin gerichteten Vorwürfe zu beantragen. Der Streit dürfte damit zunächst vor allem vor Gericht ausgetragen werden.
Sollten Prominente stärker für die Geschäftsentwicklung von Start-ups haften, für die sie mit ihrem Namen werben? Teilen Sie Ihre Einschätzung in den Kommentaren.































